Schallschutz

Unter dem Oberbegriff baulicher Schallschutz werden Maßnahmen verstanden, die eine von einer Schallquelle ausgehende Schallübertragung außer- oder innerhalb eines Gebäudes verringern. Somit gehört der bauliche Schallschutz zu den wichtigsten Kriterien für die Qualitätsbewertung eines Wohnhauses bzw. einer Wohnung. Nach dem Bauordnungsrecht legt die DIN 4109 den vorgesehenen Mindestschallschutz zwischen fremden Nutzungsbereichen fest. Diese Mindestanforderungen dürfen nicht unterschritten werden. Davon abweichend kann auf Wunsch ein höherer Schallschutz gefordert werden. Vorschläge für erhöhten Schallschutz bietet das Beiblatt 2 zur DIN 4109 bzw. die VDI-Richtlinie 4100. Die dort definierten Vorgaben müssen i. d. R. ausdrücklich vereinbart werden. Für den Schallschutz im eigenen Nutzungsbereich sind ebenfalls lediglich Vorschläge definiert.